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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Gasen in Flaschen und technischen Gasen


1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle GaseLieferungen und die Bereitstellung von Behältern zur Lieferung und Lagerung von Gasen der Helium Kontor Deutschland ausschließlich, wenn und soweit nichts anderes in Schrift oder Textform vereinbart wurde.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Helium Kontor Deutschland schriftlich bestätigt wurden.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (nach § 14 BGB) auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn kein weiterer Hinweis hierauf erfolgt oder in späteren Verträgen nicht mehr ausdrücklich hierauf verwiesen wird.
(4) Behälter im Sinne dieser AGB sind insbesondere Flaschen, Flaschenbündel und Paletten technischer Gase.
(5) Der gewerbliche Weiterverkauf insbesondere von Mietbehältern ist untersagt. Für Gase in Nutzungs- und Pfandbehältern wird der gewerbliche Weiterverkauf in gesonderten Liefervereinbarungen vereinbart.
(6) Für Helium-Stationen / Ballon-Stationen gelten gesonderte AGB.

2. Angebote, Preise, Vertragsabschluss

(1) Angebote von Helium Kontor Deutschland sind freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Helium Kontor Deutschland das bestellte Produkt an den Kunden versendet und/oder die Bestellung oder den Versand bestätigt. Die Bestätigung über den Eingang einer Bestellung, wie sie etwa aus einem Online-Portal von Helium Kontor Deutschland per E-Mail versandt wird (Bestelleingangsbestätigung), stellt noch keine Bestellbestätigung dar.
(2) Angebotspreise gelten ab Werk, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Energiezuschlägen, exklusive Transport und Verpackung und werden, wenn und soweit nicht abweichend vereinbart, in EURO berechnet.
(3) Die Mengenangabe „m³“ bezieht sich auf einen Gaszustand bei 15 Grad Celsius und einem Druck von 1 bar.
(4) Restinhalte von Behältern werden bei Rückgabe nicht erstattet.

3. Lieferung und Transport

(1) Der Transport von Gasen in Behältern erfolgt „ex Works“ (Incoterms 2020). Wirkt Helium Kontor Deutschland bei der Be-/Entladung von Ware mit, so handelt es sich um eine reine Gefälligkeit. Helium Kontor Deutschland übernimmt hierdurch nicht die Verantwortung für eine betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung.
(2) Vereinbarte Lieferungen an den Kunden erfolgen im Rahmen von Touren, die durch Helium Kontor Deutschland oder durch von Helium Kontor Deutschland beauftragte Dienstleister geplant und durchgeführt werden. Eine termingerechte Belieferung wird dabei zwar angestrebt, kann aber nicht gewährleistet werden.
(3) Der Kunde gewährleistet während der üblichen Betriebs-/Geschäftszeiten den uneingeschränkten Zugang zu seinen Geschäftsräumen für die Be- und Entladung.
(4) Helium Kontor Deutschland ist zu Teillieferungen berechtigt.
(5) Erfüllungsort ist der jeweilige Versandort der Ware.
(6) Ergänzend gilt für die Liefer- und Bestellabwicklung die jeweils aktuelle Service- Level-Vereinbarung, die im Internet unter https://heliumkontor.de/agb/ zu finden ist.
(7) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den BeNeLux Ländern, Österreich, Dänemark und Schweden.
(8) Machen höhere Gewalt oder andere unverschuldete Ereignisse (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag, Pandemie/Epidemie, Rohstoffmangel, Lieferausfall/-verzögerung von Vorlieferanten, Produktmittelknappheit, außergewöhnliche Verkehrs- und/oder Straßenverhältnisse, Betriebsstörungen, amtliche Verfügungen) die Lieferung oder eine sonstige Leistung unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Helium Kontor Deutschland für die Dauer des Vorliegens der höheren Gewalt oder anderer unverschuldeter Ereignisse ausgeschlossen.
(9) Helium Kontor Deutschland kann außerdem die Leistung verweigern, wenn und soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Helium Kontor Deutschland unverzüglich erstattet.
(10) Bei Selbstabholung ist der Kunde für die ordnungsgemäße Be- und Entladung des Fahrzeugs sowie die Sicherung der Ladung verantwortlich. Er wird dabei die einschlägigen Vorschriften über Unfallverhütung, Lagerung und Transport beachten.

4. Gewährleistung

    (1) Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte bzw. hergestellte Produkt mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß der Bedienungs- und Montageanleitung, der technischen Dokumente bzw. der vorgenommenen Einweisung durch Helium Kontor Deutschland. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinaus gehender Verwendungszweck gelten nur dann, wenn und soweit sie von Helium Kontor Deutschland ausdrücklich bestätigt wurden.
    (2) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Helium Kontor Deutschland nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
    a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
    b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
    (3) Einwendungen wegen offensichtlicher Mängel und/oder zu geringer Menge der Lieferungen müssen Helium Kontor Deutschland unverzüglich nach Empfang der Lieferung mitgeteilt werden. Die beanstandete Ware darf nicht weiterverwendet werden. Beanstandungen der Berechnung der Lieferung müssen spätestens zehn Werktage nach Empfang der Rechnung erfolgen.
    (4) Helium Kontor Deutschland leistet keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht von Helium Kontor Deutschland autorisierten Servicepartner entstanden ist.
    (5) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Helium Kontor Deutschland, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
    (6) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung
    der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,
    a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
    b) wenn Helium Kontor Deutschland die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Helium Kontor Deutschland eingetreten wäre,
    c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
    (7) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
    (8) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.
    (9) Die Gewährleistung von Helium Kontor Deutschland endet für Verbraucher nach zwei Jahren und für Unternehmer nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Weisen gelieferte Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängelrechte unterschreitenden Zeitraum auf, so leistet Helium Kontor Deutschland Gewähr nur für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases.
    (10) Helium Kontor Deutschland leistet keine Gewähr für die natürliche Abnutzung und nicht von Helium Kontor Deutschland zu vertretender unsachgemäßer Behandlung von Gegenständen.
    (11) Bei der Durchführung von Reparaturen beschränkt sich die Gewähr nur auf ersetzte Teile und/oder auf einwandfreie Durchführung der Arbeiten.

    5. Haftung

      (1) Die Haftung von Helium Kontor Deutschland – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die von Helium Kontor Deutschland oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten fahrlässig herbeigeführt wurden. Die für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten sind solche Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würden und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
      (2) In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ist die Haftung von Helium Kontor Deutschland der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
      (3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse oder sonstige Vermögensschäden wegen Verzugs, Sach- oder Rechtsmängeln ist außer im Fall der Haftung wegen Vorsatzes ausgeschlossen.
      (4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
      (5) Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer Beschaffenheitsgarantie und nach dem Produkthaftungsgesetz wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.
      (6) Von der Haftung Helium Kontor Deutschlands ausgeschlossen sind alle Schäden, die der Kunde durch verbotswidrige Inbetriebnahme oder fehlerhafte, gewaltsame oder nachlässige Behandlung verursacht hat.

      6. Zahlung

        Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Zahlungen gelten nur dann als rechtzeitig erbracht, wenn Helium Kontor Deutschland darüber am Fälligkeitstag verfügen kann.

        7. Zahlungsverzug

          (1) Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er eine Entgeltforderung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
          (2) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist Helium Kontor Deutschland berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelung geltend zu machen. Falls Helium Kontor Deutschland ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Helium Kontor Deutschland berechtigt, diesen geltend zu machen.
          (3) Helium Kontor Deutschland ist berechtigt, für Mahnungen kostendeckende Mahngebühren zu berechnen.
          (4) Bei Zahlungsverzug hat Helium Kontor Deutschland, solange dieser nicht beseitigt ist, das Recht, die vertraglichen Leistungen einzustellen oder nur gegen sofortige Barzahlung zu leisten. Aufrechnungen mit Gegenansprüchen sind unzulässig, es sei denn, sie resultieren aus einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung.

          8. Aufrechnung und Zurückbehaltung

            Ein Recht zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Helium Kontor Deutschland unbestritten sind.

            9. Zurückbehaltungsrecht

              Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

              10. Bereitstellung der Behälter

                (1) Gase werden dem Kunden in Miet- Nutzungs- und/oder Pfandflaschen abhängig von der Flaschengröße und Gasart zur Verfügung gestellt.
                (2) Mietbehälter
                Mietbehälter und Mietpaletten sind unveräußerlicher Besitz von Helium Kontor Deutschland. Die Mietbehälter bleiben unpfändbares und freies Eigentum von Helium Kontor Deutschland, da sie, wenn und soweit im konkreten Fall anwendbar, im Sinne des § 95 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. Dem Kunden werden die Mietbehälter und Mietpaletten nur zum Transport und zur Entnahme der bei Helium Kontor Deutschland gekauften Gasfüllung mietweise überlassen. Die Weitergabe der Behälter und Paletten an Dritte oder jede andere Benutzung ist – auch aus Sicherheitsgründen – nicht gestattet. Die Höhe der Miete für die überlassenen Mietbehälter und Mietpaletten richtet sich nach der aktuellen Preisliste von Helium Kontor Deutschland oder ist in abweichenden Mietverträgen vereinbart. Die mietweise überlassenen Behälter/Paletten hat der Kunde unverzüglich nach Entleerung auf seine Kosten an Helium Kontor Deutschland zurückzuführen. Die Dokumentation der Rückführung erfolgt durch Quittierung des Fahrpersonals oder Quittierung eines Vertriebspartners von Helium Kontor Deutschland bzw. durch den Scanprozess. Zurückgegebene Behälter werden dem Konto desjenigen Kunden gutgeschrieben, der die Behälter und Paletten bei Helium Kontor Deutschland bezogen hat. Dies gilt auch für die Rückführung von Dritten. Die monatliche Rechnung dokumentiert die Warenbewegungen und gilt als Nachweis über die Helium Kontor Deutschland-Flaschenbestände des Kunden. Kunde haftet für den Verlust oder eine über die übliche Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgehende Beschädigung der ihm mietweise überlassenen Behälter und Paletten. Gibt der Kunde Behälter oder Paletten nicht oder in einem Zustand zurück, der eine Wiederherrichtung mit angemessenen Mitteln nicht zulässt, so hat er den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Ersatzbehälter oder -paletten zur Erfüllung der Rückgabeverpflichtung werden nicht akzeptiert.
                (3) Pfandbehälter
                Ausgewählte Produkte stellt Helium Kontor Deutschland in Pfandbehältern zur Verfügung. Bei Pfandbehältern wird dem Kunden zur Sicherstellung der Rückgabe an Helium Kontor Deutschland ein Pfandentgelt berechnet. Bei Rückgabe der verwendungsfähigen leeren Pfandflasche ist der Kunde berechtigt, eine neue Pfandflasche zu beziehen oder aber bei Rückgabe ohne erneuten Bezug die Erstattung des Pfandentgeltes zu verlangen. Die Rückgabe der Pfandflasche und Erstattung des Pfandentgeltes ist auf einen Zeitraum von 12 Monaten nach dem letzten Bezug beschränkt. Nach Ende der Geschäftsbeziehungen sind die Pfandpaletten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten, an Helium Kontor Deutschland zurückzuführen, andernfalls ist Helium Kontor Deutschland berechtigt, die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten Pfandbetrag und Neubeschaffungswert zu berechnen.
                (4) Nutzungsbehälter
                Soweit dem Kunden ein Behälter gegen Zahlung eines einmaligen Nutzungsentgeltes überlassen wird, erwirbt er das Recht zur Nutzung dieses Behälters für die Zeit des einmaligen oder wiederkehrenden Gasbezuges von Helium Kontor Deutschland in einem Nutzungsbehälter. Bei Rückgabe des leeren und wiederverwendbaren Nutzungsbehälters hat der Kunde gegen Bezahlung ausschließlich des Gaspreises das Recht, einen gefüllten Nutzungsbehälter zur weiteren Nutzung wiederzubeziehen. Ein erneutes Nutzungsentgelt entfällt insoweit. Gibt der Kunde ausschließlich Leergut zurück ohne neues Gas bei Helium Kontor Deutschland zu beziehen, erlischt sein Nutzungsrecht. Das Nutzungsentgelt wird nicht zurückerstattet.
                (5) Kundenbehälter
                Behälter des Kunden werden, wenn und soweit Helium Kontor Deutschland kein anderer Auftrag vorliegt, gefüllt und zur Abholung bereitgestellt. Helium Kontor Deutschland ist berechtigt, Behälter des Kunden vor ihrer Befüllung gemäß der geltenden Vorschriften zu prüfen und herrichten zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

                11. Rücksendung

                  Der Kunde hat bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung zu verwenden, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

                  12. Entnahme von Gasen

                    (1) Die Gase dürfen den Behältern nur entsprechend der anerkannten Regeln bzw. Vorschriften der Technik entnommen werden.
                    (2) Für flüssige und unter Druck gelöste Gase sind die jeweiligen Entnahmemengen in Übereinstimmung mit deren physikalischen Eigenschaften zu begrenzen, um so einen störungsfreien Betrieb und die Ausnutzung des Behälterinhalts zu sichern.
                    (3) Etwaige Restinhalte in zurückkommenden Behältern werden nicht vergütet.
                    (4) In Behältern gelieferte Gase sind nur zum Verbrauch durch den Kunden bestimmt.

                    13. Betriebssicherheit

                      (1) Arbeiten an dem Behälter dürfen nur von Helium Kontor Deutschland oder von durch Helium Kontor Deutschland autorisierten Servicepartnern vorgenommen werden, da sonst die Betriebssicherheit gefährdet ist.
                      (2) Von allen Arbeiten ist Helium Kontor Deutschland eine Prüfbescheinigung auszuhändigen. Bei unfachmännischen Änderungen ist Helium Kontor Deutschland aufgrund der technischen Regeln verpflichtet, die Gaslieferung einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus irgendwelche Ansprüche oder Rechte gegen Helium Kontor Deutschland entstehen. Die betriebsbereite Wiederherrichtung erfolgt auf Kosten des Kunden.
                      (3) Sollte der Kunde Grund zu der Annahme haben, dass die von ihm betriebene Anlage undicht ist oder in anderer Weise nicht ordnungsgemäß arbeitet, so hat er die Anlage sofort stillzulegen und Helium Kontor Deutschland sofort zu benachrichtigen. Die Gewährleistung für Geräte von Helium Kontor Deutschland erlischt, wenn die Ware vom Käufer selbst oder einem Dritten durch Einbau fremder Teile verändert oder die Beseitigung evtl. Mängel ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Helium Kontor Deutschland vorgenommen wurde.

                      14. Eigentumsvorbehalt

                        (1) Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Helium Kontor Deutschland.
                        (2) Der Kunde ist aber berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und/oder unter Eigentumsvorbehalt an Dritte zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist, solange sie sich unter Eigentumsvorbehalt befindet, untersagt.
                        (3) Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung von Vorbehaltsware mit anderen Stoffen erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für Helium Kontor Deutschland daraus Verbindlichkeiten entstehen.

                        15. Lieferung durch Dritte

                          Helium Kontor Deutschland kann die Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen auch durch Dritte ausführen lassen, ohne dass dadurch die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber Helium Kontor Deutschland berührt werden.

                          16. Elektronische Kommunikation

                            (1) Sofern der Kunde in die elektronische Kommunikation einwilligt und dafür seine E-Mailadresse hinterlegt, steht Helium Kontor Deutschland das Recht zu, die übliche und insbesondere die mit dem Kundenvertrag in Verbindung stehende Kommunikation auf elektronischem Weg zu versenden. Diese beinhaltet etwa Rechnungen, Bestellbestätigungen, Lieferavise oder Hinweise auf Konditionsänderungen.
                            (2) Die Teilnahme an der elektronischen Kommunikation ist kostenfrei.
                            (3) Nachrichten können als E-Mail an den Kunden gesendet oder im Postfach des vom Kunden genutzten Online-Portals von Helium Kontor Deutschland bereitgestellt werden.
                            (4) Nachrichten, die auf elektronischem Weg an den Kunden gehen, gelten nach einem Tag (24 Stunden nach Eingang im Postfach) als zugestellt. Sollte der Zugriff auf die Nachricht im Online-Portal vorübergehend nicht möglich sein, so wird die Dauer dieses Umstands auf die 24 Stunden angerechnet.
                            (5) Der Kunde hat die Pflicht sicherzustellen, dass während seiner Teilnahme an der elektronischen Kommunikation Helium Kontor Deutschland E-Mails an die vorliegende E-Mailadresse des Kunden senden kann. Änderungen der E-Mailadresse sind Helium Kontor Deutschland unmittelbar mitzuteilen. Für Nachteile, die dem Kunden aufgrund einer Unterlassung dieser Pflicht entstehen, übernimmt Helium Kontor Deutschland keine Haftung.
                            (6) Der Kunde hat jederzeit das Recht, seine Einwilligung in die elektronische Kommunikation zu widerrufen. Hierfür reicht die Textform.

                            17. Anwendbares Recht

                              Der zwischen dem Kunden und Helium Kontor Deutschland abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

                              18. Gerichtsstand

                                (1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Helium Kontor Deutschland und dem Kunden ist Pinneberg/Schleswig-Holstein.
                                (2) Sofern der Kunde entgegen der gemachten Angaben bei der Bestellung keinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss den Wohn- bzw. Geschäftssitz ins Ausland verlegt oder der Wohn- bzw. Geschäftssitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Helium Kontor Deutschland und dem Kunden Pinneberg/Schleswig-Holstein.

                                19. Salvatorische Klausel, Schriftform

                                  (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
                                  (2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform oder Textform. Dies gilt auch für die Abbedingungen dieser Formvorschrift.

                                  Helium Kontor Deutschland e.K., Schulauer Moorweg 25, 22880 Wedel
                                  mail@helium-kontor.de